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Immer wieder ein Thema, deshalb widmen wir der GEMA hier eine Extra-Seite. Die GEMA ist eine Gesellschaft, die die Rechte der Künstler bei öffentlichen Aufführungen vertritt. Dies gilt nicht nur für Künstler aus Deutschland, sondern durch internationale Verträge und Abkommen auch mit den meisten anderen Ländern. Hier einige der oft nachgefragten Regelungen:

1.  Muss ich meine Veranstaltung bei der GEMA melden und Gebühren zahlen?
Auf jeden Fall, auch wenn der Eintritt kostenlos ist, muss das Konzert bei der GEMA angemeldet werden und die Rechnung bezahlt werden, es sei denn:

a) keine der Bands spielt GEMA-pflichtige Songs. D.h. keine Coversongs und keine Songs, die die Band oder Label bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaftangemeldet hat/haben. Dann muss das Konzert zwar angemeldet, aber keine GEMA-Gebühr bezahlt werden (Nachweis dafür ist vom Veranstalter zu erbringen).
b) Der Veranstalter hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA. Dann wird das Konzert über den Rahmenvertrag angemeldet. Rahmenverträge haben z.B. die meisten Landeskirchen sowie der CVJM-Verband. Im Zweifelsfall einfach bei der Kirchengemeinde etc. nachfragen.

Seit 2011 gelten neue Regelungen bei der Abrechnung von Livekonzerten. War bisher immer die Raumgröße und das Eintrittsgeld ausschlaggebend, so ist es nun der tatsächliche Umsatz mit Ticketverkäufen. Das heißt: Das Konzert muss weiterhin im Vorfeld angemeldet werden, dies geht aber auch telefonisch oder per E-Mail. Nach dem Konzert werden dann die Bruttoeinnahmen aus Ticketverkäufen an die GEMA gemeldet - diese errechnet daraus nach bestimmten Sätzen (diese ändern sich während der Einführung jährlich) die GEMA-Gebühr. Liegen Einnahmen aus Sponsoring vor, erhöht sich dieser Satz noch etwas. Generell sind die neuen Regelungen aber Veranstalterfreundlicher, gerade bei Konzerten, die nicht so gut besucht sind oder keine hohen Einnahmen aus Ticketverkäufen haben.

2. Ich möchte ein Video zur Werbung für die Veranstaltung auf meiner Homepage online stellen, was muss ich beachten?
Laut Auskunft der GEMA werden auch hier Gebühren fällig, wenn das Songmaterial bei der GEMA angemeldet ist. Die Höhe der Zahlung richtet sich zuerst danach, welchen Status die Homepage hat (privat oder gewerblich), und außerdem danach, wie viele Seitenaufrufe die Seite hat. Genaue Gebührenlisten gibt es bei der GEMA. Unabhängig von der GEMA muss auf jeden Fall auch der Künstler um Erlaubnis gefragt werden, dessen Tonmaterial verwendet werden soll.

3. Ich möchte ein Video mit Musik auf YouTube veröffentlichen
Hier gibt es ein Laufendes Verfahren zwischen der GEMA und YouTube. Die Regelungen können sich entsprechend schnell ändern. Im Zweifelsfall einfach bei der GEMA nachfragen.

 

ACHTUNG! Die Hinweise auf dieser Seite stellen keine rechtliche Beratung dar und sind nicht bindend. Bitte kläre rechtliche Fragen immer auch mit den zuständigen Stellen ab!

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